Feuerwehren - Allgemeine Information


Zum nachdenken

Kein Verein!

Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Sie unterscheidet sich von einem Verein in einem ganz wesentlichen Punkt: Die Aufgaben einer Feuerwehr sind gesetzlich geregelt! Vergleiche mit, ohne abwertend wirken zu wollen, mit einem Sport- oder Musikverein sind also völlig unangebracht. Oder kennen Sie einen Fußballer, der ohne Ankündigung um drei Uhr nachts von 0 auf 100 ist, um zu einem Spiel (in unserem Fall Einsatz) auszurücken? NEIN? -Eben, Wir auch nicht!

Mädchen für Alles?

Speziell in den ländlichen Gebieten ist die Feuerwehr meist das Mädchen für alles. Sie ist da, um Bäume zu fällen, einen Kanal zu spülen, einen Brunnen auszupumpen oder was auch immer. Und in den meisten Fällen stellen die Feuerwehren keine Rechnung. Die meisten der Betroffenen geben aber freiwillige Spenden und wissen die Leistungen der Feuerwehr zu schätzen.


Der Beitritt zur Freiwilligen Feuerwehr ist, wie der Name schon sagt, freiwillig.

Ist man allerdings einmal Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, wird es zur Pflicht.

Letztlich ist und bleibt es aber Herzenssache, wie es einer versteht, sich bemüht und einsetzt, dass in einer sich rasch wandelnden Zeit und Gesellschaft jene unverzichtbaren Werte erhalten und immer wieder neu bewusst gemacht werden, treu dem burgenländischen Feuerwehrgelöbnis:

 „Ich gelobe, meine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sowie die Weisungen der Behörden und meiner Vorgesetzten zu befolgen.“


Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren

In Österreich sind überwiegend Freiwillige Feuerwehren beheimatet, in fast allen Städten bis hin zu den kleinsten Dörfern und Ortsteilen. Es gibt weiters (nahezu ausschließlich freiwillige) Betriebsfeuerwehren, in deren Reihen die eigenen Bediensteten ihre Betriebsanlagen und damit auch ihren Arbeitsplatz schützen helfen. Nur in den großen Landeshauptstädten Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt gibt es Berufsfeuerwehren.

Aufgaben der Feuerwehren:

  • Abwehrender Brandschutz
  • Vorbeugender Brandschutz
  • (Technische) Hilfeleistung nach Unfällen bzw. bei sonstigen Notlagen für Mensch und Tier
  • Hilfeleistung in (sonstigen) Schadens- bzw. Katastrophenfällen (Naturereignisse, technische Störfälle, Umweltschäden u.v.a.m.)
  • Hilfeleistung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
  • (sonstige) Mitarbeit im Zivilschutz
  • Zuständigkeit für das Feuerwehrwesen

Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwesen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer, die gesetzlichen Grundlagen finden sich daher in Landesgesetzen und -verordnungen; Trägerin der örtlichen Feuerpolizei ist die Gemeinde, sie bedient sich hierzu der (freiwilligen) Feuerwehr.

Ausrüstung - weitgehend einheitlich

Feuerwehrfahrzeuge und -geräte werden aus öffentlichen Mitteln nur dann gefördert, wenn sie den Baurichtlinen (und Bauempfehlungen) des ÖBFV bzw. des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes entsprechen. Dies zwingt sowohl Lieferfirmen als auch Feuerwehren selbst, bestimmte Ausführungsvorschriften einzuhalten und die gebotene Einheitlichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, aber auch Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Katastrophenhilfsdienst

Zur Vorbereitung auf überörtliche Katastrophenfälle haben die österreichischen Feuerwehren den Katastrophenhilfsdienst (KHD-Dienst) aufgestellt. Dieser KHD-Dienst setzt sich personell und sachlich aus ausgewählten Einheiten von Feuerwehren zusammen und wird zu Großeinsätzen wie auch im Übungsfall zusammengezogen. Er besteht aus Zügen, Bereitschaften und Verbänden und ist vor allem zum Einsatz außerhalb des eigenen Verwaltungsbezirkes bestimmt: Als Grundsatz gilt, dass die örtliche Einsatzbereitschaft der hiezu eingeteilten Feuerwehren im wesentlichen aber gewahrt bleibt.

Der Aufbau der österreichischen Feuerwehr gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Bundesfeuerwehrverband
  • Landesfeuerwehrverbände
  • Bezirksfeuerwehrkommanden
  • Abschnittsfeuerwehrkommanden
  • Unterabschnittskommanden
  • Orts-/Stadtfeuerwehren 

Landesfeuerwehrverband Burgenland

Der Landesfeuerwehrverband Burgenland besteht aus 318 Orts-/Stadtfeuerwehren und 7 Betriebsfeuerwehren welche sich in 44 Feuerwehrabschnitten auf folgende Bezirke und Freistädte aufteilen:

  • Eisenstadt-Umgebung (23 Orts-/Stadtfeuerwehren, 1 Betriebsfeuerwehr)
  • Freistädte Eisenstadt und Rust (4 Orts-/Stadtfeuerwehren)
  • Neusiedl am See (27 Orts-/Stadtfeuerwehren, 1 Betriebsfeuerwehr)
  • Mattersburg (22 Orts-/Stadtfeuerwehren, 2 Betriebsfeuerwehren)
  • Oberpullendorf (63 Orts-/Stadtfeuerwehren)
  • Oberwart (86 Orts-/Stadtfeuerwehren)
  • Güssing (52 Orts-/Stadtfeuerwehren)
  • Jennersdorf (42 Orts-/Stadtfeuerwehren, 3 Betriebsfeuerwehren)

Der Sitz des Landesfeuerwehrverbandes ist in Eisenstadt. Derzeit befinden sich das Landesfeuerwehrkommando und die Landesfeuerwehrschule Burgenland in einem Gebäudekomplex am nördlichen Stadtrand von Eisenstadt. Im Landesfeuerwehrkommando bzw. der Schule sind auch die einzigen hauptberuflichen Feuerwehrbediensteten des Burgenlandes angestellt. Diese Bediensteten versehen neben ihrer Verwaltungs- und Lehrtätigkeit, auch in der neu installierten (Ende 2009) Landessicherheitszentrale ihren Dienst. Die Landessicherheitszentrale (LSZ) ist die zentrale Alarmierungsstelle für Feuerwehren und Rettung im Burgenland. Sie ist im Landhaus in Eisenstadt untergebracht. Die LSZ koordiniert sämtliche Feuerwehreinsätze im gesamten Land.


Österreichischer Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV)

Die Dachorganisation aller österreichischen Feuerwehren ist der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV). Seine Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Technik usw. Neben einer weitgehenden Vereinheitlichung in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Feuerwehrtechnik, Uniformen uvm. erreichte der Verband vom Bund auch eine taugliche finanzielle Basis für den Ausbau des Katastrophenhilfsdienstes im gesamten Bundesgebiet.


Freiwillige Feuerwehren

In jeder Ortschaft gibt es eine oder mehr (bei mehreren Ortsteilen) freiwillige Feuerwehren. Zuständig für die örtliche Feuerpolizei und den Brandschutz einer Gemeinde ist die Gemeinde. Sie hat sich hierzu der Feuerwehr zu bedienen. Dies ist mit burgenländischem Landesgesetz geregelt.